Antwort Kleine Anfrage (16/11141): Ergänzende Informationen zur Asylstatistik in den Monaten September/Oktober 2008

Ein weiteres Mal fragen wir nach Informationen zur monatlichen Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – Ablehnungen im Rahmen der Dublin II-Verordnung, von Amts wegen gestellte Anträge für Kinder, Widerrufsverfahren gegen anerkannte Flüchtlinge. Ein wichtiges Ergebnis: Deutschland schickt weiterhin Flüchtlinge zurück nach Griechenland, wenn sie dort in die EU eingereist sind – trotz der schlimmen Zustände im griechischen Asylsystem. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/10986): Fortführung der Bilanz zu den Altfallregelungen von Bund und Ländern

Die Antwort enthält die neuesten Zahlen zur Umsetzung der IMK- und der gesetzlichen Altfallregelung. Außerdem haben wir uns nach den Konsequenzen eines Urteils des Bundessozialgerichts erkundigt: demnach gehöre zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts (Voraussetzung für das Bleiberecht), dass jeder Bezug von ALG II – also auch der ergänzende – auch theoretisch ausgeschlossen sein muss. Damit steigt die Mindesverdienstgrenze, die sich bisher aus der Formel ALG II-Satz + Miete + 10% berechnete, weil gerade bei Familien dann der Bezug ergänzenden ALG II-Bezugs (bzw. Sozialhilfebezug) theoretisch möglich wäre. Die Bundesregierung findet aber nicht, dass es hier eine gesetzliche Klarstellung geben müsse – Effekt noch unklar. weiter …

Pressemitteilung: Rassistische Sondergesetzgebung endlich abschaffen!

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., wird heute um 12:30 Uhr der Übergabe einer Petition des „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ an den Bundestag beiwohnen. Darin fordert die Bürgerrechtsorganisation die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Übergabe findet auf der Eingangstreppe des Reichstags statt. Dazu erklärt Ulla Jelpke: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/10786): Deutsch-Syrisches Rückübernahmeabkommen

Als „Rückübernahmeabkommen“ werden bilaterale Abkommen zwischen Staaten bezeichnet, mit denen diese sich zur Aufnahme eigener oder fremder Staatsangehöriger verpflichten, die vom eigenen Territorium aus illegal in den anderen Vertragsstaat eingereist sind oder sich dort illegal aufhalten. Diese Verpflichtung gilt zwar in beide Richtungen, praktisch ist aber nur eins relevant: die erleichterte Abschiebung aus Deutschland nach Syrien. Es ist zu befürchten, dass von diesem nun geschlossenen Abkommen vor allem Kurden aus Syrien betroffen sein werden, die dort zu Beginn der 60er faktisch ausgebürgert wurden und die bislang nicht nach Syrien abgeschoben werden konnten, weil dieses die Aufnahme verweigerte. Mit unserer Kleinen Anfrage wollten wir unter anderem in Erfahrung bringen, wie viele Menschen potentiell betroffen sein könnten und wie die Bundesregierung die menschenrechtliche Lage in Syrien beurteilt. weiter …

Rede im Bundestag: Rassistische Sondergesetze gegen Asylbewerber, Geduldete und Bürgerkriegsflüchtlinge abschaffen!

Vor 15 Jahren wurde, kaum ein halbes Jahr nach der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl, ein schwerwiegender Eingriff in die sozialen Rechte der Asylbewerber beschlossen, das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses verletzt den Anspruch der Betroffenen auf eine menschenwürdige Aufnahme in der Bundesrepublik und behindert alle Integrationsbemühungen. In einer Großen Anfrage an die Bundesregierung an DIE LINKE. hierzu umfangreiches Datenmaterial zutage gefördert, allerdings – wenig überraschend – keine Antwort auf die Frage erhalten, wie diese soziale Diskriminierung vor dem Grundgesetz zu rechtfertigen ist. weiter …

Pressemitteilung: Bundesregierung bereitet Bruch des Völkerrechts vor

„Mit dem deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommen bereitet die Bundesregierung einen Bruch des Flüchtlingsvölkerrechts vor“, sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (BT-Drs. 16/10685) räume die Bundesregierung selbst ein, dass Syrien keine der wesentlichen internationalen Übereinkommen zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen unterzeichnet hat. In dem Rückübernahmeabkommen ist in erster Linie die so genannte Rücknahme eigener und fremder Staatsangehöriger geregelt, die illegal von einem in den anderen Vertragsstaat einreisen. Jelpke: weiter …