Antwort Kleine Anfrage (16/12742): Anwendung des so genannten Flughafenverfahrens

Seit dem „Asylkompromiss“ gilt in Deutschland das so genannte „Flughafenverfahren“. Asylbewerber, die über einen internationalen Flughafen nach Deutschland einreisen wollen, werden zunächst im vermeintlich „ex-territorialen“ Transitbereich der Flughäfen festgehalten. Dort werden sie einem beschleunigten Asylverfahren unterworfen. Davon sind auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betroffen, die unter den Bedingungen eines faktischen Polizeigewahrsams gar nicht in der Lage sind, ihr Asylgesuchen und seine Gründe angemessen vorzubringen. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/12647): Widersprüchliche Angaben über die Zustände im griechischen Asylsystem

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage der LINKE-Fraktion behauptet, ein Zugang zu einem fairen Asylverfahren sei „grundsätzlich“ in Griechenland gegeben; an einer Einstufung als „sicherem Drittstaat“ sei kein Zweifel und daher die Anträge von AsylbewerberInnen, die über Griechenland nach Deutschland kommen als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen. Ein entsprechender Bericht einer Delegation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schien diese Ansicht zu bestätigen. Wir haben die Aussagen dieses Berichts mit den Berichten von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen verglichen, die zu einem völlig anderen Ergebnissen kommen, und die Bundesregierung damit konfrontiert. weiter …

Pressemitteilung: Flughafenverfahren für Flüchtlinge muss endlich abgeschafft werden

„Das entwürdigende Flughafenverfahren muss endlich abgeschafft werden“ so Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. In einer Kleinen Anfrage hatte sich die Fraktion nach der Entwicklung der Zahl von Asylsuchenden erkundigt, für die bei der Einreise über einen Flughafen ein spezielles Schnellverfahren angewendet wird (16/12559). Die Abgeordnete weiter: weiter …

Pressemitteilung: Schutzsuchenden wird faires Asylverfahren verwehrt

Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/12548) hervorgeht, schiebt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhin Asylsuchende nach Griechenland ab – trotz der bekannten eklatanten Missstände im griechischen Asylsystem. „Den Schutzsuchenden wird ein faires Asylverfahren verwehrt“, kritisiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und erklärt: weiter …

Gute Argumente: Asylbewerberleistungsgesetz

In Deutschland sind Asylbewerber, „Geduldete“ und Bürgerkriegsflüchtlinge vom Anspruch auf reguläre Sozialleistungen ausgeschlossen. Für sie gilt ein besonderes Sozialgesetz: das Asylbewerberleistungsgesetz, kurz AsylbLG. Zugleich gilt für sie im ersten Jahr ihres Aufenthaltes ein Arbeitsverbot, erst nach vier Jahren erhalten sie unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Dann gilt auch nicht mehr das AsylbLG für sie, sondern das „normale“ Sozialrecht (SGB II bzw. XII). weiter …