Anfang des Jahres trat die CSU in ihrer Verzweifelung über die anstehenden Kommunal- und Europawahlen eine Debatte über den angeblichen Missbrauch der Sozialen Sicherungssysteme in Deutschland durch freizügigkeitsberechtigte EU-Bürgerinnen und -Bürger vom Zaun. Genutzt hat es ihr bekanntlich wenig, bei den Europawahlen fuhr sie ein denkbar schlechtes Ergebnis ein. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt nun ein weiteres Mal: es gibt keine validen Erkenntnisse über einen massenhaften Missbrauch der Freizügigkeit oder der sozialen Sicherungssysteme. Im Gegenteil: trotz bereits neu geschaffener Tatbestände, die zur Feststellung eines Verlusts des Freizügigkeitsrechts führen können, ist die Zahl dieser Feststellungen gesunken – von 752 im Jahr 2012 auf 696 im vergangenen Jahr. Wie viele davon tatsächlich auf Betrug und Missbrauch zurückzuführen sind, kann die Bundesregierung weiterhin nicht angeben. weiter … →