Entzug der Gemeinnützigkeit für VVN-BdA rechtswidrig

„Die Entscheidung des Berliner Finanzamts, dem Bundesverband der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu entziehen, war rechtswidrig. Das bestätigt jetzt indirekt auch die Bundesregierung – aber ohne irgendwelche Konsequenzen ziehen zu wollen. Doch wo Nazis morden, darf es nicht hingenommen werden, dass Antifaschisten ausgerechnet von staatlichen Behörden drangsaliert werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Gemeinnützigkeit politisch aktiver demokratischer Vereinigungen. Jelpke weiter:

„Die Bundesregierung bestätigt, dass die Abgabenordnung den Entzug der Gemeinnützigkeit wegen einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht nur dann vorsieht, wenn eine Organisation explizit als „extremistisch“ eingestuft wird. Die VVN-BdA wird jedoch vom bayerischen Verfassungsschutz lediglich als „extremistisch beeinflusst“ geführt, was beim Geheimdienst einen großen Unterschied macht. Das Berliner Finanzamt hatte demnach keine Rechtsgrundlage für seine Entscheidung.

Dennoch will die Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen Änderungen beibehalten, weil sie angeblich der Rechtssicherheit dienen. Doch angesichts des Umstandes, dass die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit des antifaschistischen Verbandes explizit bestätigt haben, während sie in Berlin bestritten wird, herrscht gegenwärtig das genaue Gegenteil von Rechtssicherheit. Deswegen muss dieser Gesinnungsparagraph aus dem Gemeinnützigkeitsrecht verschwinden.
Es kann nicht sein, dass antifaschistische Vereine von einem wildgewordenen Verfassungsschutz und einem willfährigen Finanzamt politisch diffamiert und finanziell ausgetrocknet werden. Die VVN-BdA ist gemeinnützig und muss es auch bleiben.“

1917434 Gemeinnützigkeit VVN