Familiennachzug ist ein Menschenrecht und kein humanitärer Gnadenakt

„Härtefallprüfungen sind nichts Weiteres als ein Feigenblatt für die permanente Verletzung des Menschenrechts auf Zusammenleben der Familie. Seit Beginn der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte haben gerade mal 160 Familienangehörige ein Visum zum Nachzug erhalten. Aber jede Familie, die mit Gewalt zerrissen wurde, ist ein Härtefall. Diese Regelung schafft de facto Härtefälle in zehntausenden Fällen“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage. Die Abgeordnete weiter:

„Es geht hier um etwa 60.000 Menschen, die unter schwierigsten oder gar lebensbedrohlichen Bedingungen weiter im Ausland ausharren müssen, obwohl ihre Angehörigen in Deutschland einen rechtmäßigen Schutzstatus als international Schutzbedürftige erhalten haben. Für die Betroffenen ist das eine unerträgliche alltägliche Qual, für Deutschland wäre es hingegen ein Leichtes, die Familienzusammenführung zu ermöglichen und diese Menschen aufzunehmen. Auch für die Integration der bereits hier Lebenden wäre das extrem wichtig.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage kann unter folgendem Link abgerufen werden: SF-Nr. 3-431 Erteilung von Visa nach § 22 AufenthG