BKA-Gesetz legt Rechtsstaat Fußfesseln an

„Mit einem solchen gesetzlichen Schnellschuss, der unzulässig in die Grundrechte eingreift, bekommt der Rechtsstaat selbst Fußfesseln angelegt“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zum heute vorgestellten BKA-Gesetz, das eine elektronische Fußfessel für sogenannte Gefährder vorsieht. Jelpke weiter:

 

 

„Auch wenn man es nicht gerne hört: Die allermeisten Gefährder sind Personen, denen überhaupt keine Straftat vorgeworfen wird. Ihre Einstufung als potentielle Terroristen erfolgt allein durch die Polizei, aufgrund vager Kriterien, die von Gerichten nicht geprüft werden.

 

Wenn der Verdacht nicht ausreicht, um jemanden einzusperren, mit welcher Begründung darf man ihm dann Fußfesseln anlegen? Und wie soll eine solche Fußfessel einen Anschlag überhaupt verhindern? Anis Amri hätte auch mit Fußfessel einen LKW steuern können.

Um solche Fragen darf man sich nicht herumdrücken, wenn einem der Rechtsstaat noch etwas bedeutet. Freiheitsrechte dürfen nicht allein aufgrund unzuverlässiger Wahrscheinlichkeitsannahmen eingeschränkt werden.

 

Wenn überhaupt über elektronische Fußfesseln diskutiert wird, muss eines völlig klar sein: Wegen ihrer freiheitseinschränkenden Wirkung müssen hier ähnlich strenge Kriterien angelegt werden wie bei der Verhängung von Untersuchungshaft. Ohne richterlichen Beschluss darf so etwas nicht passieren.

 

Und wenn man schon über die Bekämpfung von Gefährdern redet, dann muss man wegkommen von der einseitigen Fokussierung auf islamistische Hetzer. Im Bereich des Neonazismus gibt es in Deutschland 12.000 gewaltbereite Neonazis, denen im Prinzip jedes Verbrechen zuzutrauen ist.