Pressemitteilung: Kein Grund für Verschärfungen im Aufenthaltsrecht

Der Bundestag hat erst im Jahr 2007 die Ausweisungsregelungen verschärft. Wenn Bedrohungen existieren und nachgewiesen werden können, gibt es schon längst ausreichend rechtsstaatliche Maßnahmen, gegen die Gefährder vorzugehen. Allerdings ist von den verschärften Regelungen bis heute kein einziges Mal Gebrauch gemacht worden – ein klares Zeichen dafür, dass zwar viele Gerüchte über Bedrohungen verbreitet werden, aber offenbar wenig Beweise dafür vorliegen.

Daher ist es unsachlich und unverantwortlich, wenn nun schon wieder der Eindruck erweckt wird, das deutsche Aufenthaltsrecht sei zu liberal und müsse verschärft werden. Das sind haltlose Forderungen, die nur dazu beitragen, fremdenfeindliches Denken derjenigen zu verstärken, die insbesondere in der muslimischen Bevölkerung per se ein Sicherheitsrisiko sehen. Das ist Wasser auf die Mühlen von Rechtspopulisten und Rassisten. Genau hierin liegt tatsächlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit hier lebender Migrantinnen und Migranten.“