Pressemitteilung: Geheimnistuerei lässt auf deutsches Engagement im syrischen Bürgerkrieg schließen

„Auf meine Frage, ob in der Bundesrepublik Spendensammlungen zugunsten bewaffneter syrischer Oppositionsgruppen stattfinden, verweigert die Bundesregierung eine öffentliche Auskunft. Erkenntnisse über aus Deutschland stammende Kämpfer in den Reihen der bewaffneten syrischen Opposition und illegale deutsche Waffenlieferungen an die Freie Syrische Armee werden gar als Geheimsache eingestuft. Weder das Verteidigungs- noch das Bundesinnenministerium hätten Angehörigen der bewaffneten syrischen Opposition logistische oder Ausbildungshilfe gewährt, weist die Bundesregierung derartige Befürchtungen zurück. Im Falle des Bundesnachrichtendienstes will die Regierung sich dagegen nicht so deutlich erklären, da dies „für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich“ sein könne. Auch hierzu wird jede Information zur Geheimsache erklärt.

Ganz offensichtlich misst die Bundesregierung mit zweierlei Maß. Während Mitglieder kurdischer und tamilischer Oppositionsgruppen mit dem Paragraph 129b Strafgesetzbuch als Mitglieder terroristischer Vereinigungen im Ausland verfolgt werden, wird die bewaffnete syrische Opposition, der auch zahlreiche dschihadistische Kämpfer angehören, von der Bundesregierung als Freiheitskämpfer hofiert.

So haben die mit der Freien Syrischen Armee verbundenen „Freunde des syrischen Nationalrats“ in Berlin für ihre Vernetzungsarbeit 115.000 Euro aus dem Etat des Bundesaußenministeriums erhalten und das „Sekretariat der AG Wirtschaftliche Erholung und Wiederaufbau der Freundesgruppe des syrischen Volkes“ sogar 550.000 Euro. Die Syrienpolitik der Bundesregierung ist offensichtlich nicht vom Ziel der Menschenrechte und der Gewaltfreiheit geleitet, sondern vor allem von Hegemonie- und Wirtschaftsinteressen. Die Bundesregierung kann dabei den Verdacht nicht ausräumen, dass sie dabei Gruppierungen unterstützt, deren Vorgehensweise in anderen Fällen als terroristisch eingestuft und verfolgt würde.

Anfrage und Antwort der Bundesregierung können hier gelesen werden:

KA_Nr__17-10523_FSA_.pdf