Pressemitteilung: Video-Anhörungen im Asylverfahren rechtswidrig

„Die Bundesregierung muss jetzt handeln und Video-Anhörungen im Asylverfahren sofort beenden! Ziel des Asylverfahrens muss ein möglichst effizienter Schutz Asylberechtigter sein – nicht die möglichst effiziente Verwaltung staatlicher Ressourcen auf Kosten Schutzsuchender. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wirbt für sich mit dem Motto „Den Menschen im Blick“. Anhörungen oft verunsicherter und verängstigter Menschen per Video-Schaltung widersprechen dem eklatant.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt klar, dass schon dem Wortlaut des Gesetzes und einfachen Verständnis nach die gesetzlich vorgeschriebene „persönliche Anhörung“ Asylsuchender eine direkte persönliche Begegnung erfordert. Und auch in anderen Rechtsgebieten komme Bild-Ton-Technik nur dann in genau gesetzliche geregelten Ausnahmen zum Einsatz, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Dies ist im Asylverfahren nicht der Fall.
Auch das Bundesverfassungsgericht forderte in Bezug auf Asylanhörungen, „alles zu vermeiden, was zu Irritationen“ der Asylsuchenden führen könnte. Anhörungen per Video-Technik sind zudem völlig ungeeignet, Flüchtlingen ein Gefühl des Vertrauens und der Vertraulichkeit der Anhörung zu vermitteln. Dies ist aber dringend erforderlich, wenn Flüchtlinge von ihren oft traumatischen Erlebnissen völlig Fremden gegenüber berichten sollen.“

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hier zum download:

349-11-Asylanhörungen_Videotechnik.pdf