Pressemitteilung: Video-Asylanhörungen: Kalte Effizienz statt Sensibilität

Jelpke weiter:
„Unpersönliche Befragungen mit Hilfe von Videokonferenztechnik sind keine Ausnahmeerscheinung mehr. Seit November 2010 gab es 140 solcher Anhörungen, bei denen Asylsuchende nicht mehr von Angesicht zu Angesicht, sondern ‚im Wege der Bild- und Tonübertragung‘ zu ihrem Verfolgungsschicksal befragt werden. Die Praxis wird bislang in Dortmund, Braunschweig, Friedland und Bielefeld angewandt.

Die Bundesregierung setzt einseitig darauf, das Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge effizient einzusetzen und vernachlässigt dabei das Schicksal der Asylsuchenden. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung, eine persönliche Anhörung, auf die Asylsuchende einen Anspruch haben, verlange ‚nicht die gleichzeitige Anwesenheit der Beteiligten im selben Raum‘, halte ich für höchst wacklig.

Schlimmer noch ist, dass die Bundesregierung nicht einmal im Ansatz erkennt, dass es bei einer Anhörung von Asylsuchenden in einem fremden Land einer vertrauensvollen Atmosphäre bedarf, in der sich die Betroffenen mit allen persönlichen und unter Umständen sehr intimen Details öffnen können sollen. Dem entspricht es nicht, wenn sie solche Erklärungen in den leeren Raum hinein sprechen sollen. Unter solchen Umständen werden traumatisierte Personen oder vergewaltigte Frauen noch weniger in der Lage sein, ihre Verfolgung zu schildern. Die Bundesregierung verweigert bezeichnenderweise zugleich ein sogenanntes Screening vor dem eigentlichen Asylverfahren, mit dem besonders schutzbedürftige Asylsuchende frühzeitig identifiziert werden könnten, um ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden zu können.

Es darf nicht sein, dass Personalnöte beim Bundesamt zur Aufgabe eines sorgsamen Asylverfahrens führen. Erst vor wenigen Wochen wurde mit schönen Worten der 60. Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention gewürdigt. Die Praxis der Videoanhörung ist vor diesem Hintergrund erst recht beschämend und muss sofort beendet werden.“

KA_17_6651_Videoanhörungen_vorab.pdf