Pressemitteilung: Datenweitergabe an USA muss strenger reglementiert werden

„Den Erlass fasst die Bundesregierung folgendermaßen zusammen: ‚Vor einer Übermittlung sei sicherzustellen, dass die Listen keine Daten enthalten, die unmittelbar für eine geographische Ortung in der in Rede stehenden Region verwendet werden können.‘ Pikanterweise stammt er vom 24. November 2010, erging also kurz nachdem der deutsche Staatsbürger Bünyamin E. in Pakistan durch eine US-Drohne getötet wurde.

Die Bundesregierung bezeichnet die Befürchtung, die USA würden personenbezogene Daten, die sie von deutschen Behörden erhalten, wie etwa Mobilfunknummern, zur Lokalisierung und Tötung der betreffenden Personen nutzen, zwar als ‚spekulativ‘. Doch leider ist es keineswegs pure Spekulation, dass die USA in ihrem angeblichen Kampf gegen den Terror auch das Völkerrecht brechen. Zudem scheint die Bundesregierung selbst diese Befürchtung zu teilen, denn sonst wäre der Erlass völlig überflüssig.“

KA_17_6749_Datenweitergabe_Geheimdienste.pdf