Pressemitteilung: Korpsgeist innerhalb der Polizei aufbrechen

„Nun liegt es in der Verantwortung des Gerichts, ohne falsche Rücksichtnahme den Korpsgeist innerhalb der Polizei aufzubrechen. Behördeninterne Kumpanei ebenso wie bisherige Schlampereien und Ermittlungspannen müssen offen benannt werden. Denn auch all diejenigen, an denen die justizielle Aufklärung bislang scheiterte, müssen zur Verantwortung gezogen werden.“