Hat Rumänien Anspruch auf Rückzahlung von 18,8 Milliarden Euro Schulden aus der Nazizeit?

Einen Überblick über die Thematik gibt Dr. Golban selbst in einem aktuellen Artikel (weiter unten verlinkt).
Ich habe in dieser Sache eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung gerichtet. Die Antwort vom 16. August 2010 wird hier dokumentiert. Es ist meines Wissens die bislang einzige Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Frage. Die Antwort dokumentiert meines Erachtens eine gehörige Unsicherheit. Denn dass Rumänien im Pariser Vertrag von 1947 gerade nicht, wie die Bundesregierung schreibt, pauschal auf sämtliche Ansprüche aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges verzichtet hat, ergibt sich aus dem Vertrag selbst: Ausgenommen vom Verzicht waren Forderungen, die auf Abmachungen basierten, die aus der Zeit vor Kriegsbeginn stammten. Grundlage für die hier angesprochene Verschuldung (damals 1,126 Milliarden Reichsmark, heute mindestens 18,8 Milliarden Euro) war aber ein Wirtschaftsvertrag vom März 1939.
Die Frage verdient weiter vertieft zu werden, so dass ich derzeit eine umfangreichere Anfrage vorbereite. Rumänien war, wenn es auch in Abhängigkeit vom faschistischen Deutschland war, kein Nazi-Opfer, sondern bis August 1944 vielmehr Verbündeter der Nazis. Aus meiner Sicht wäre vorstellbar, dass – wenn es tatsächlich zu Rückzahlungen kommen sollte – die Gelder sinnvoll für die Entschädigung rumänischer Opfer des damaligen faschistischen Regimes unter „Marschall“ Antonescu verwendet werden könnten.

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