Pressemitteilung: EU-Terrorliste etabliert Feindstrafrecht

Jelpke weiter:

„Obwohl die EU-Terrorliste demokratisch unkontrolliert von einem geheim tagenden Gremium des Rates der Europäischen Union aufgrund von Geheimdienstinformationen festgelegt wird, hält die Bundesregierung diese Liste für wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen nach dem Außenwirtschaftsgesetz für verbindlich. Die Überprüfung, ob es sich bei einer Vereinigung tatsächlich um eine terroristische Organisation handelt, wird damit einer einem Strafverfahren angemessenen Kontrolle durch ein deutsches Gericht entzogen. Obwohl die Strafbarkeit der Handlung einer Person so allein von den in regelmäßigen Abständen wechselnden EU-Ministerratsbeschlüssen abhängen soll, verstößt dies nach Meinung der Bundesregierung nicht gegen den Verfassungsgrundsatz des Art. 103 II GG, wonach Strafgesetze hinreichend bestimmt sein müssen. Mit dieser Auffassung ebnet die Bundesregierung einer weiteren Aushöhlung der Grundrechte den Weg. Ich bleibe dabei: Die EU-Terrorliste ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar und gehört abgeschafft.“

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