Antwort Kleine Anfrage (16/11307): Klage der Bundesregierung gegen die Italienische Republik

Der italienische Kassationsgerichtshof hat vor einigen Monaten die Entscheidung getroffen, dass Opfer von Wehrmachtsmassakern in Griechenland und Italien ihnen zugesprochene Entschädigungstitel auch gegen deutschen Besitz in Italien vollstrecken können. Die Bundesregierung versucht nun auf politischem Wege, diese Entscheidung auszuhebeln. weiter …

Pressemitteilung: Bundesregierung bewegt sich bei NS-Opfer-Entschädigung auf dünnem Eis

Die Bundesregierung missachtet seit Jahren rechtskräftige Urteile der höchsten Gerichte Italiens und Griechenlands, die Entschädigungsklagen von NS-Opfern stattgegeben haben. Vor italienischen Gerichten sind derzeit 48 Einzel- und Sammelklagen von NS-Opfern bzw. deren Angehörigen anhängig. Drei Verfahren sind bereits vom obersten italienischen Gericht im Sinne der Opfer entschieden worden. Zuletzt hat der Kassationsgerichtshof in Rom die Bundesrepublik zu einer Million Euro Schadenersatz für ein Wehrmachtsmassaker an 200 Menschen im Sommer 1944 verurteilt. Die Bundesregierung will gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) klagen. Zur Antwort auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage (16/11008) erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke: weiter …

Artikel: Regierung „verbessert“ BKA-Gesetz

Beim vergangene Woche im Bundesrat zunächst gescheiterten BKA-Gesetz zeichnet sich eine Einigung der großen Koalition ab. In der Nacht zum Mittwoch hat sich eine Arbeitsgruppe aus Koali­tionspolitikern von Bund und Ländern unter Leitung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf einen »Kompromiß« geeinigt.
(zuerst erschienen in junge Welt, 04.12.2008) weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/11141): Ergänzende Informationen zur Asylstatistik in den Monaten September/Oktober 2008

Ein weiteres Mal fragen wir nach Informationen zur monatlichen Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – Ablehnungen im Rahmen der Dublin II-Verordnung, von Amts wegen gestellte Anträge für Kinder, Widerrufsverfahren gegen anerkannte Flüchtlinge. Ein wichtiges Ergebnis: Deutschland schickt weiterhin Flüchtlinge zurück nach Griechenland, wenn sie dort in die EU eingereist sind – trotz der schlimmen Zustände im griechischen Asylsystem. weiter …