Rede im Bundestag: Keine Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes!

2.+ 3. Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ (Drucksache 16/9588

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die oberflächlichen Änderungen, die nach der Expertenanhörung im Innenausschuss am BKA-Gesetz vorgenommen wurden, können über eines nicht hinwegtäuschen: Dieses Gesetz atmet den Geist eines Obrigkeitsstaates; eines Staates, der einen allmächtigen, alles wissenden Polizei- und Geheimdienstapparat anstrebt. Das lehnen wir ab, weil es auf Kosten der Grundrechte geht.

Bei der Anhörung haben selbst solche Experten, die von Union oder SPD benannt wurden, auf etliche offenkundige Mängel hingewiesen. Ich nenne hier nur die wichtigsten:

Es fehlt dem Gesetz an klaren Begriffsbestimmungen.
Es sagt nicht klipp und klar, was genau mit dem Begriff internationaler Terrorismus gemeint ist.
Es sagt nicht, wer genau als sogenannte Kontakt- und Begleitperson ebenfalls ausgeforscht werden kann.
Es erlaubt den BKA-Beamten, in Privatwohnungen einzudringen, um heimlich Wanzen und Kameras anzubringen. Nach dem großen Lauschangriff kommt nun der Große Spähangriff.
Und das alles, OHNE genau zu regeln, unter welchen Voraussetzungen das eigentlich erlaubt ist.
Das alles haben die Gutachter bei der Anhörung festgestellt.
Die Koalition will, dass das BKA die offenen Fragen einfach selbst beantwortet. Professor Christoph Möllers hat das Organisationskonzept so formuliert: „Wir geben … allen Behörden, die wir haben, alle Kompetenzen, die wir kennen, und dann sehen wir weiter.“ Dass BKA-Chef Ziercke selbst ausführt, er möchte gerne so viele Ermittlungsbefugnisse wie nur irgend möglich, das verwundert nicht, aber ich sage: Wir dürfen sie ihm nicht alle geben.

Denn,
Kolleginnen und Kollegen,

Selbstkontrolle durch das BKA, das ist ungefähr so, wie wenn man einen Alkoholiker in den Schnapsladen stellt und ihn ermahnt: „Trink nicht zuviel.“

Ich hätte gehofft, dass die Koalition wenigstens auf Professor Hansjörg Geiger hört, ein Mann, der früher Chef des BND war. Der hat bestätigt:
Der Kreis der sogenannten Kontakt- und Begleitpersonen ist viel zu weit gefasst.
Die Regelungen zum Schutz der Privatsphäre entsprechen nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes.
Das Gesetz vermischt polizeiliche und geheimdienstliche Tätigkeiten, denn es verleiht dem BKA Befugnisse, wie sie normalerweise Geheimdiensten vorbehalten sind. Dazu zählt der ganze Komplex heimlicher Überwachungsmaßnahmen weit im Vorfeld eines konkreten Tatverdachtes.

Der unbescholtene Bürger laufe Gefahr, so Professor Geiger wörtlich, „zum Objekt staatlicher Ausforschung zu werden“. Ohne Normenklarheit wissen die Bürger nicht, welches Verhalten sie in den Augen der neuen Superbehörde BKA verdächtig macht und wann das BKA auf sie angesetzt wird. Eine Kontrolle des BKA gibt es kaum noch, weil es ja heimlich ermittelt und heimlich Computer durchleuchtet, Kameras und Wanzen anbringt.
Nach fünf Jahren soll das Gesetz evaluiert werden – und wer soll evaluieren? Natürlich die Bundesregierung. Das ist lächerlich.
Alle werden kontrolliert, nur die Geheimdienste und das BKA nicht – das ist die Tendenz der Regierungspolitik.

Dieses Gesetz beinhaltet die Lizenz zur Willkür, das ist mit der Fraktion DIE LINKE nicht zu machen.

Denn wohin diese Willkür führt, das haben die Ermittlungsbehörden ja vor wenigen Wochen vorgeführt, als sie auf dem Flughafen Köln-Bonn zwei Reisende festgenommen haben, die angeblich einen Terroranschlag geplant hatten. Schon kurz darauf wurde klar: die Aktion war völlig grundlos und unberechtigt. Aber das kommt dabei heraus, wenn man der Polizei immer mehr unkontrollierbare Befugnisse einräumt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir stimmen gegen dieses Gesetz, denn es ist ein gefährlicher Schritt in Richtung Überwachungsstaat.

– es gilt das gesprochene Wort –