Pressemitteilung: Deutschland muss griechische und italienische NS-Opfer entschädigen

Unter Verweis auf ihre angebliche Staatenimmunität hat die Bundesregierung selbst Urteile des obersten Gerichtshofes Griechenlands zurückgewiesen und versucht, sich vor ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern zu drücken. Zu Recht hat das Gericht in Rom dieses beschämende Verhalten verurteilt und klar gemacht, dass der deutsche Staat keine Immunität im Falle von Kriegsverbrechen genießt. Jetzt müssen schnellstens Gelder für die Entschädigung der Opfer bereitgestellt werden. Sollte sich die Bundesregierung weiterhin weigern, müssen die gepfändeten deutschen Liegenschaften in Italien zwangsversteigert werden.“

Das Gericht hatte im Fall des von der SS am 10. Juni 1944 an 218 Einwohnern der griechischen Ortschaft Distomo begangenen Massakers entschieden, dass griechische NS-Opfer in Italien Entschädigungsansprüche gegen Deutschland durchsetzen können. Die Überlebenden und Angehörigen der Oper hatten bislang keinen Cent Entschädigung durch die Bundesrepublik erhalten. Mit dem Urteil ist die Pfändung deutscher Liegenschaften in Italien durch einen griechischen Kläger rechtmäßig. Auch ehemalige italienische Zwangsarbeiter dürfen nach einem Urteil des die Bundesrepublik auf Schadensersatz für ihre Leiden während der NS-Zeit verklagen.