Pressemitteilung: Taxifahrer werden als Grenzschützer missbraucht

„Taxifahrer werden zu Handlagern der Grenzbehörden gemacht. Einerseits besteht die Bundesregierung darauf, dass Taxifahrer gesetzlich nicht zur Passkontrolle verpflichtet sind. Anderseits dürfen Beförderungsunternehmen Ausländer nur in das Bundesgebiet befördern, wenn diese im Besitz gültiger Papiere sind.

Von 2000 bis 2007 hat die Bundespolizei 44 Verdachtsfälle im Bereich „Schleusungskriminalität“ im Zusammenhang mit der Nutzung von Taxen registriert. Strafverfolgung in diesem Bereich kann man wohl getrost als gezielte Einschüchterung der Taxifahrer bezeichnen. Die Konsequenzen dieser Rechtslage scheinen der Bundesregierung ziemlich egal zu sein. Fragen, welche Hilfe den Taxifahrern angeboten wird, die Vielzahl von Aufenthaltspapieren innerhalb der Europäischen Union überhaupt erkennen zu können, beantwortet sie gar nicht erst. Auch die Konsequenzen für das Verhältnis von Taxifahrern zu ihren Fahrgästen sind der Bundesregierung offensichtlich egal.“

Hintergrund der aktuellen Anfrage an die Bundesregierung war der Fall von zwei deutschen Taxifahrern, die in Dänemark bzw. Schweden in Haft genommen worden waren. Sie hatten afghanische bzw. irakische Staatsangehörige über die Grenze transportiert. Diese stellten in den Zielstaaten Asylanträge, verfügten jedoch naturgemäß nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel. In einem Fall war eine 50-tägige Haftstrafe gegen einen der Taxifahrer verhängt worden.

ka_16_7947_vorab_Taxifahrer.PDF