Pressemitteilung: Kofferbomber-Prozess nicht für Grundrechtsabbau missbrauchen

Hanning hatte vor dem Hintergrund des in Düsseldorf beginnenden Prozesses die Videoüberwachung von Bahnhöfen gelobt und sich für die Online-Durchsuchung ausgesprochen. Ulla Jelpke weiter:

„Hanning täuscht die Öffentlichkeit. Der Anschlag der so genannten Kofferbomber scheiterte nicht an der Videoüberwachung von Bahnhöfen, sondern am Dilettantismus der mutmaßlichen Attentäter, die offensichtlich glücklicherweise nicht funktionsfähige Sprengsätze bauten.

Den Prozessauftakt in Düsseldorf nutzt Hanning nun, um sich für Online-Durchsuchungen auszusprechen. Im Antiterrorkampf würden heimliche Online-Überwachungen wenig bringen, Anschlagsplanungen werden wohl kaum auf der Festplatte abgelegt. Die Online-Durchsuchung ist aber ein schwerwiegender Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Hier lässt sich noch weniger als bei der Telefonüberwachung technisch verhindern, dass Ermittler in den Kernbereich der privaten Lebensführung eindringen. Das betrifft auch das soziale Umfeld der Betroffenen.“