Pressemitteilung: Bleiberecht für irakische Flüchtlinge

Die Innenminister von Bund und Ländern beraten bei ihrer Konferenz über die Abschiebung („Rückführung“) irakischer Flüchtlinge. Die Beschlussvorlage sieht vor, neben straffällig gewordenen auch unter Extremismusverdacht stehende Irakerinnen und Iraker in den Nordirak abzuschieben.

Mehreren tausend Irakerinnen und Iraker wurde bereits der Flüchtlingsstatus entzogen, sie werden in Deutschland nur noch geduldet. Angesichts der sich zuspitzenden Lage im Irak ist das ein Armutszeugnis für den Umgang der Bundesregierung mit schutzbedürftigen Menschen. Schweden und selbst die USA nehmen irakische Flüchtlinge auf, doch die deutschen Innenminister kennen nur die Parole „Raus, und zwar schnell“.

Dabei ist absehbar, dass die meisten irakischen Flüchtlinge auf Jahre hinaus nicht abgeschoben werden können. Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird sich die Lage im Irak noch weiter verschärfen. Die Engstirnigkeit der Innenminister sorgt dafür, dass eine weitere, große Gruppe von Menschen von Kettenduldungen betroffen ist.

DIE LINKE. setzt sich dafür ein, Widerrufsverfahren gegen irakische Flüchtlinge einzustellen, Geduldeten einen Aufenthaltstitel zu geben und besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge aufzunehmen. Ein entsprechender Antrag (BT-Drs. 16/5248) liegt dem Innenausschuss des Bundestages bei der nächsten Sitzung am 13. Juni zur Beratung vor.

Egal ob straffällig, unter Extremismusverdacht oder gesetzestreu, niemand darf in ein von Krieg und Bürgerkrieg zerrüttetes Land abgeschoben werden.

Weitere Informationen zur Position der LINKE entnehmen Sie bitte auch dem Antrag „Irakische Flüchtlinge aufnehmen – in Deutschland lebende Irakerinnen und Iraker vor Abschiebung schützen“ auf Bt-Drs 16/5248.

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