Pressemitteilung: Erste Konsequenz aus dem Fall Kurnaz ist klar

Steinmeiers Äußerungen, er würde im Fall Kurnaz wieder so handeln, sind skandalös. Er begründet seine Entscheidung damit, dass Kurnaz damals als Gefährder gegolten habe.
Mit den Anti-Terror-Paketen des damaligen Innenministers Otto Schily wurde der Gefährder-Begriff unter anderem in das Ausländerrecht eingeführt. Als „Gefährder“ gilt, wer nach Erkenntnissen der Nachrichtendienste in der Zukunft an Gewalttaten beteiligt sein könnte – also Personen, die sich bisher nichts zuschulden kommen ließen.
Für die Betroffenen bedeutet dies staatliche Überwachung und Ausforschung ihres gesamten sozialen Umfeldes. Ausländer und selbst anerkannte Asylbewerber können als angebliche „Gefährder“ auch in solche Staaten ausgewiesen werden, in denen ihnen Folter droht. In vollem Wissen um die Konsequenzen stützten sich die Behörden im Falle der Einreiseverweigerung für Murat Kurnaz auf diese Teile des Ausländergesetzes. Dies wird aus den in den letzten Wochen bekannt gewordenen Vermerken des Bundesinnenministeriums ersichtlich.

Inzwischen ist deutlich geworden, dass von Kurnaz keinerlei Gefahr ausging. Ein Unschuldiger wurde schlimmer als ein verurteilter Verbrecher behandelt, weil er als „Gefährder“ galt. Die Anti-Terror-Gesetze müssen zurückgenommen werden, um den Rechtsstaat wieder herzustellen. Dies sollte die erste Konsequenz aus dem Fall Kurnaz sein.

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