Pressemitteilung: Keine Spur von einer humanitären Bleiberechtsregelung

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis sollen nur diejenigen erhalten, die seit acht Jahren in Deutschland leben – das sind rund 20.000 Menschen, also nur zehn Prozent der „Geduldeten.“ Als zweite Bedingung kommt hinzu, dass niemand aus ihrer Familie Sozialleistungen in Anspruch nehmen darf. Angesichts des faktischen Arbeitsverbots für „Geduldete“ und Asylbewerber kann es sich nur um eine sehr kleine Gruppe handeln. Zahlen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor (siehe Bt-Drs 16/1088) – auch das ist ein Zeichen, dass sie sich für das Schicksal dieser Menschen nicht interessiert.
Die Anforderungen in Schäubles Eckpunkten kann kaum einer der Betroffenen erfüllen. Einige hundert erhalten vorerst für zwei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis, aber Zehntausenden droht Schäuble mit „konsequenter Abschiebung“.

Das Problem der Kettenduldungen wird damit fortbestehen. Die Mehrheit der „Geduldeten“ muss sich weiterhin alle paar Wochen um eine neue Duldung bemühen, darf weiterhin nicht arbeiten und lebt so jahrelang in der ständigen Furcht vor Abschiebung und ohne reale Chancen, sich eine Lebensperspektive zu schaffen.
DIE LINKE. fordert, mit diesen Grausamkeiten Schluss zu machen und eine gesetzliche Regelung für ein weit gefasstes Bleiberecht zu treffen.

Bleiberecht_für_Geduldete.pdf