Pressemitteilung: Irakische Flüchtlinge nicht vom Bleiberecht ausschließen

Die Widerrufsverfahren gegen anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge aus dem Irak, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betreibt, müssen endlich eingestellt werden. Die Betroffenen sollen in ein Land abgeschoben werden, in dem ihnen ein grausamer Tod droht. Angesichts der sich zuspitzenden Lage im Irak ist das Festhalten an der Ausreisepflicht für Iraker und Irakerinnen nicht nachvollziehbar. Die Angriffe auf Christen im Nordirak zeigen: es gibt innerhalb des Irak keine „sichere Fluchtalternative“ mehr.

Bundesinnenminister Schäuble (CDU) ist aufgefordert, sich bei der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) für ein Bleiberecht auch für die irakischen Flüchtlinge einzusetzen. Ende letzten Jahres hielten sich ca. 7.200 Iraker mit einer Duldung in Deutschland auf (vgl. Bt-Drs 16/307); ihre Zahl dürfte durch die vom BAMF betriebenen Widerrufsverfahren noch deutlich angestiegen sein. Die irakischen Flüchtlinge dürfen aus keiner Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden, egal wie dürftig diese insgesamt ausfallen wird.

DIE LINKE. hält auch weiterhin an einem generellen, gesetzlich gesicherten Bleiberecht mit niedrigen Zugangsvoraussetzungen fest.

PE_061101_Irak_Flüchtlinge.pdf