Pressemitteilung: Antifaschismus darf nicht kriminalisiert werden

Ein durchgestrichenes Hakenkreuz ist ein klares Zeichen gegen Rechts. Es ist absurd, wenn die Staatsanwaltschaft ausgerechnet in diesem antifaschistischen Zeichen die Gefahr sieht, die Öffentlichkeit könne sich an Hakenkreuze gewöhnen. Die Gefahr der Gewöhnung ist vielmehr dann gegeben, wenn sich der Neofaschismus breit machen kann und sich rechte Diskurse in der ganzen Gesellschaft wieder finden, ohne dass sichtbar dagegen protestiert wird.
Solange rechtsextreme Kameradschaften ihren Terror gegen Migranten und Linke ausüben, so lange neue und alte Nazis das Dritte Reich verherrlichen, so lange bleibt öffentliches, engagiertes Auftreten gegen Faschismus notwendig. Die von dem Angeklagten vertriebenen Anstecker sind eindeutig als Protest gegen Nazis erkennbar. Das verdient Anerkennung, nicht Kriminalisierung.

Bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht bis Freitag zu einer klugen Entscheidung kommt. Das beantragte Strafmaß hätte zur Folge, dass der Angeklagte vorbestraft ist. Das ist jungen Menschen, die sich gegen Neofaschisten engagieren, nicht zu erklären.
Unabhängig vom Prozessausgang fordern wir die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Klarstellung vorzulegen, die in einem solch eindeutigen Fall eine Strafverfolgung ausschließt.

PE_060927_Zeichengegenrechts.pdf