Pressemitteilung: Grundgesetz darf nicht an militärische Phantasien angepasst werden!

Nach wie vor will Innenminister Wolfgang Schäuble die Bundeswehr im Inland
einsetzen. In der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Sportausschusses, die
gestern Nachmittag stattfand, verteidigte er das Luftsicherheitsgesetz – nur wenige
Stunden, nachdem dieses für verfassungswidrig erklärt wurde. Dann müsse eben die
Verfassung geändert werden, so Schäuble.
Der Wunsch, die Verfassung an die militärischen Phantasien des Innenministers
anzupassen, verkennt aber die zentrale Aussage des Bundesverfassungsgerichts:
Der Abschuss von Flugzeugen verstößt gegen die Menschenwürde. Und diese
gehört zum Garantiebestand des Grundgesetzes, sie kann durch eine
Verfassungsänderung nicht ausgehebelt werden.
Weiterhin spielt Schäuble mit dem Gedanken, die Trennung zwischen Militär und
Polizei zu umgehen, indem er Soldaten zeitweise an die Bundespolizei
abkommandieren lässt. Er „prüfe“ dies gerade, sagte er in der Sitzung, nannte aber
weder Zahlen noch eine Begründung.
Das WM-Motto „Die Welt zu Gast bei Freunden“ gilt nicht für alle. Schäuble kündigte
an, das Schengener Abkommen auszusetzen und etwa an der deutschniederländischen
Grenze wieder Kontrollen durchzuführen. Außerdem solle die Visa-
Vergabe an Fans aus dem Iran und Saudi-Arabien restriktiv gehandhabt werden.
Nach wie vor stehen damit Fans aus islamischen Ländern unter Generalverdacht.
Dabei gibt es keinerlei konkreten Erkenntnisse über terroristische Gefährdungen, wie
sämtliche anwesenden Innenminister einräumen mussten. In der Debatte geht es
offenbar nicht um die Sicherheit, sondern um die Militarisierung der Innenpolitik.
Die Innenminister täten besser daran, die völlig unbegründeten, hysterischen
Angstkampagnen einzustellen. Sonst wird die Weltmeisterschaft nicht zu einem
Ereignis, auf das sich die Menschen freuen, sondern zu einem Ereignis, vor dem sie
sich fürchten.

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