20 Jahre Offene Grenzen in Europa – aber nicht für Flüchtlinge

„Die Bundesregierung feiert „20 Jahre offene EU-Binnengrenzen“ – und verschweigt, dass die EU-Kommission im Oktober letzten Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzulässiger Binnengrenzkontrollen eingeleitet hat. Die Freiheit des Reisens ohne Personenkontrollen gilt für viele Menschen in Deutschland nicht“ so… weiter …

Polizeikontrollen bei der unerlaubten Einreise und Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (18/4149)

Nach Angaben des Bundespolizeichefs Dr. Dieter Romann wurden im vergangenen Jahr 57.000 Ausländer beim Versuch der unerlaubten Einreise festgestellt. Die von uns erfragen Zahlen zeigen: wenig überraschend waren das in erster Linie Menschen aus Syrien, Eritrea, Somalia und Afghanistan, die in Deutschland Schutz suchen und in den meisten Fällen auch bekommen. Es gibt also kein Problem mit kriminellen Grenzübertritten, sondern mit der Kriminalisierung von Flüchtlingen. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention dürfen Asylsuchende nicht wegen eines flüchtlingstypischen Verhaltens – hier dem unerlaubten Grenzübertritt – strafrechtlich verfolgt werden. Die entsprechenden Anzeigen werden daher auch regelmäßig zurückgenommen – zugleich ist sich der Bundespolizeipräsident nicht zu schade, mit diesen Zahlen Schlagzeilen zu schinden. Mehr zu der Anfrage hier … weiter …