Rede im Bundestag: Keine Aufweichung des §218-Kompromisses von 1995! §218 abschaffen!
Dem Bundestag liegen Gesetzentwürfe zur Änderung des Schwangerenkonfliktberatunsgesetzes vor. Nach diesen Gesetzentwürfen werden Frauen wieder verstärkt Objekte von „Beratung“, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen. Auch der Druck auf die Ärzte wird erhöht, die Inanspruchnahme von Beratung sicherzustellen. Frauen wird abgesprochen, eigenverantwortlich eine Entscheidung über die schwierige Frage eines Abbruchs treffen zu können. weiter …