Antwort Kleine Anfrage (16/5820): Ausweitung des § 129 Strafgesetzbuch
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort bestätigt, wird derzeit die Einführung neuer Paragrafen c) und d) in den umstrittenen § 129 StGB geplant. Damit soll ermöglicht werden, auch gegen so genannte teroristische Einzeltäter zu ermitteln. Bisher mussten mindestens drei Personen Teil einer mutmaßlichen terroristischen Vereinigung sein, um das Sonderstraf- und Ermittlungsrecht des § 129 StGB in Gang setzen zu können – Razzien, Telefonüberwachung, Einsatz verdeckter Ermittler, Einschränkung der Rechte nach der Strafprozessordnung. Die Bundesregierung räumt ein, dass die Vorbereitung von Straftaten auch jetzt schon strafbar ist – wozu es da eines weiteren Straftatbestandes bedarf, bleibt hingegen offen. weiter …