Pressemitteilung: Ausgrenzung und Diskriminierung der Roma beenden

„Die Lebenssituation der europäischen Roma ist weiterhin von Armut und Ausgrenzung geprägt. Dies gilt besonders in den Staaten Ost- und Südosteuropas, aber auch in der Bundesrepublik gibt es einiges zu tun, um die Lebenssituation der Roma zu verbessern und ihre Ausgrenzung zu beenden“, erklärt Ulla Jelpke zum 40. Internationalen Tag der Roma am 08. April 2011. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter: weiter …

Pressemitteilung: Libysche Flüchtlinge brauchen Schutz der EU

„Den libyschen Flüchtlingen muss Schutz in der EU gewährt werden“, kommentiert Ulla Jelpke die aktuellen Pressemeldungen, denen zufolge inzwischen schon weit über tausend Flüchtlinge aus Libyen auf den italienischen Inseln gelandet sind. „Angesichts des Bürgerkriegs in Libyen, der durch die Angriffe der USA, Großbritanniens und Frankreichs dramatisch zu eskalieren droht, ist mit weiteren Flüchtlingen zu rechnen.“ Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter: weiter …

Rede im Bundestag: LINKE lehnt Verschärfungen im Aufenthaltsrecht ab

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem vorgeblich Zwangsehen bekämpft werden sollen. Tatsächlich aber ist keines der Vorhaben geeignet, hierzu einen Beitrag zu leisten, vielmehr werden einzelne der Regelungen das Schicksal der Opfer von Zwangsheirat noch verschlimmern. In der Integrationspolitik soll der Druck auf Migranten zum Spracherwerb weiter vergrößert werden, obwohl auch bei diesem Punkt bereits Expertinnen und Experten auf die Nutzlosigkeit der Neuregelung hingewiesen haben. Der Gesetzentwurf enthält an anderer Stelle leichter Verbesserungen für geduldete Jugendliche und Asylbewerber, die aber nicht weit genug gehen. weiter …

Rede im Bundestag: Das Dublin-System verhindert wirksamen Flüchtlingsschutz in der EU

Wer über einen als sicher definierten Drittstaat in die Bundesrepublik einreist, dessen Asylantrag gilt als „unerheblich“. Diese „Drittstaatenregelung“ war Teil des Asylkompromisses von 1993 und hat wesentlich zur faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl beigetragen. Durch die „Dublin-Verordnung“ ist diese Regelung EU-Recht geworden. Besonders betroffen davon sind Asylbewerber, die über Italien und Griechenland in die EU einreisen. Obwohl in diesen Staaten kein effektives Asylverfahren garantiert ist und die Asylsuchenden im sozialen Elend landen, werden sie aus anderen EU-Staaten dorthin zurückgeschoben. DIE LINKE fordert deshalb, das Dublin-System grundlegend zu reformieren. weiter …

Rede im Bundestag: Aufnahme von Flüchtlingen muss ausgeweitet werden

Nach den Präsidentschaftswahlen im Iran und den anschließenden Protesten gegen die Wiederwahl von Achmadinedschad flohen bekannte Journalisten, Blogger und weitere Aktivisten der Opposition aus dem Iran in die Türkei. Sie wurden dort als Flüchtlinge durch den UNHCR registriert und aufnahmebereiten Staaten u.a. in Europa empfohlen. Die Bundesrepublik hat 50 dieser Flüchtlinge aufgenommen. DIE LINKE fordert, weitere dieser Flüchtlinge aufzunehmen und eine gesetzliche Grundlage für die dauerhafte, jährliche Aufnahme von Flüchtlingen zu schaffen, die in anderen Ländern vom UNHCR als Flüchtlinge registriert wurden. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/5010): Abschluss eines Rückübernahmeabkommens zwischen der Türkei und der Europäischen Union

In der EU steht ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei kurz vor dem Abschluss. Besonders brisant ist die Verpflichtung auch zur Rücknahme von Drittstaatsangehörigen, die über das eigene Staatsgebiet illegal in das der anderen Vertragspartei eingereist sind. Diese Regelung zielt auf Asylsuchende, die über die Türkei in die EU gelangen. In der Türkei gibt es schon formal keinen Flüchtlingsschutz – während er in EU-Staaten oft verweigert wird und so die Schutzsuchenden zu „Illegalen“ werden. Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort das Fehlen eines Schutzsystems in der Türkei, hält aber daran fest, dass auch abgelehnte Asylbewerber aus Drittstaaten in die Türkei abgeschoben werden sollen, wenn sie die Türkei als Transitland genutzt haben. Dies soll selbstverständlich auch dann gelten, wenn die Betroffenen faktisch gar kein Asylverfahren durchlaufen haben. Dies ist häufig bei Asylsuchenden der Fall, die über Griechenland in die EU einreisen, dort kein Asylverfahren beginnen und in einen anderen EU-Staat weiterreisen. Von dort werden sie dann nach Griechenland zurückgeschoben, wo sie aber erneut kein faires Asylverfahren erwarten können. Solche Argumente werden von der Bundesregierung allerdings mit dem Verweis auf formale Zuständigkeiten zurückgewiesen. weiter …