Antwort Kleine Anfrage (16/11745): Widerrufsverfahren gegen anerkannte kurdische Flüchtlinge

Schon mehrfach hat die Linksfraktion sich kritisch zu den Widerrufsprüfverfahren erkundigt. Dabei wird geprüft, ob der Asyl- oder Flüchtlingsstatus wegen angeblichen Wegfalls der Verfolgungsgefahr widerrufen werden kann. Auffällig ist, dass diese Verfahren im Falle der Türkei (also in erster Linie kurdische Flüchtlinge) überdurchschnittlich häufig zu einem Widerruf führen. Auch pro asyl und der UNHCR haben dies bereits festgestellt und darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die Widerrufe vor Gericht meist keinen Bestand haben. Die Bundesregierung redet sich im wesentlichen darauf hinaus, dass ein gewisser Anteil doch Bestand habe – nicht zuletzt aufgrund der geschönten Berichte des Auswärtigen Amtes über die Menschenrechtslage in der Türkei. weiter …