Änderung des Völkerstrafrechts soll westliche Angriffskriege legitimieren – nur DIE LINKE stimmt dagegen

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werde eine ganze Kategorie von Kriegen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen, erklärte Ulla Jelpke gestern in ihrer zu Protokoll gegangenen Rede zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches. Dieses soll eigentlich dazu dienen, Angriffskriege unter Strafe zu stellen. Sogenannte humanitäre Interventionen sind allerdings explizit aus der Strafbarkeit herausgenommen, was die Abgeordnete der LINKEN massiv kritisierte: „Denn es gibt doch heute keinen Krieg mehr, der nicht als humanitäre Intervention verharmlost wird. Noch der gemeinste Diktator behauptet, mit Bomben und Gewehren Gutes zu tun. Für die westlichen Militärbündnisse gilt das genauso.“ Die Bundesregierung wolle offenkundig „einen pauschalen Freibrief für all jene Kriege, die sie selbst unternimmt, ob im Rahmen der NATO, der EU oder einer anderen Konstellation.“ weiter …

Rede im Bundestag: Keine neokoloniale Siegerjustiz im Völkerstrafrecht!

In der Debatte um die Ergänzung des Völkerstrafgesetzbuches begrüßte Ulla Jelpke die Erweiterung der Straftatbestände um das Verbrechen der Aggression. Sie kritisierte allerdings das Hintertürchen, Angriffskriege mit dem Etikett des „humanitären Einsatzes“ straflos zu lassen: „Als humanitäre Intervention, die vorgeblich dem Schutz der Zivilbevölkerung vor drohenden Massakern oder gar Genoziden dient, wird doch heute nahezu jeder Kriegseinsatz bezeichnet“, so Jelpke, die explizit auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Nato gegen Jugoslawien im Jahr 1999 und auf den Libyen-Einsatz verschiedener Nato-Staaten verwies. Auch Täter aus Nato, Deutschland und EU dürften nicht straffrei davonkommen.

weiter …