Asylrechtsverschärfung im Hauruck-Verfahren

„Die Bundesregierung untergräbt mit ihrem Vorgehen im Gesetzgebungsprozess massiv die Rechte des Parlaments. Nicht genug, dass der von einer weitgehenden Entrechtung von Asylsuchenden geprägte Gesetzentwurf im Schnellverfahren durch das Parlament gejagt wird – es werden den Abgeordneten auch maßgebliche Quellen… weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/10515): Sammelanhörungen mutmaßlicher ghanaischer, nigerianischer und sierra-leonischer Staatsangehöriger

Ein häufiges „Problem“ der Ausländerbehörden bei der Abschiebung von MigrantInnen in ihr Herkunftsland („zwangsweise Rückführung“) sind fehlende Identitäts- und Passpapiere der Betroffenen. Diese haben sie bei der Flucht zurückgelassen, verloren oder in Einzelfällen aus Angst vor Abschiebung vernichtet. Um dieses „Abschiebehindernis“ aus dem Weg zu räumen, sind die Ausländerbehörden kreativ geworden und arbeiten mit teils zwielichtigen „Delegationen“ aus den mutmaßlichen Herkunftsstaaten zusammen. Die Betroffenen werden ihnen zwangsweise vorgeführt, mit dem Ziel ihre Identität feststellen zu lassen und sie dann abschieben zu können. Um Abschiebungen allgemein zu erleichtern, verhandelt die Bundesregierung mit diesen Staaten auch über so genannte Rückübernahmeabkommen. weiter …