Rede: Medizinische Versorgung für weibliche Asylsuchende und Geduldete diskriminierungsfrei sichern

Rede zu TOP 12 der 115. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages „Medizinische Versorgung für Asylsuchende und Geduldete diskriminierungsfrei sichern“

Nach der Genfer Flüchtlingskonventionen und auch der EU-Aufnahmerichtlinie zählen Frauen zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge. Sie brauchen eine ordentliche Gesundheitsversorgung. Die Realität sieht dank des Asylbewerberleistungsgesetzes oft anders aus. Zudem können Ansprüche, die Asylsuchenden und Geduldeten nach dem Gesetz unstrittig zustehen oft nicht durchgesetzt werden. Bei weiblichen Flüchtlingen kommt erschwerend hinzu, dass sie oft aus Angst, Unsicherheit oder Scham keine Beratung oder Hilfe suchen. Hier muss dringend Abhilfe durch einen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitssystem und die gleichberechtigte generelle Versicherungspflicht, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, der Herkunft oder dem Vermögen geschaffen werden. weiter …

Bund muss psychosoziale Behandlung traumatisierter Flüchtlinge sicherstellen

„Die Bundesregierung darf sich nicht bei der psychosozialen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge aus der Verantwortung stehlen. Deutschland ist hierzu auch aufgrund einer EU-Richtlinie rechtlich verpflichtet. Wenn EU-Fördermittel nicht ausreichen und Therapiekosten durch Krankenkassen in der Praxis nicht übernommen werden, ist der Bund in der Pflicht, finanziell und durch rechtliche Regelungen zu helfen“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der LINKEN, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen“ (BT-Drs. 18/4622). Ulla Jelpke weiter: weiter …