BAMF muss syrischen Kriegsverweigerern Flüchtlingsschutz gewähren

„Der Europäische Gerichtshof hat dem BAMF heute eine klare Vorgabe gemacht: Wehrpflichtige, die sich durch Flucht Kriegsverbrechen und menschenrechtswidrigen Militäreinsätzen entziehen, sind Flüchtlinge, die einen internationalen Schutzstatus erhalten müssen. Indem das BAMF diesen Menschen in der Vergangenheit nur subsidiären Schutz gewährte, wurde ihnen ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug versagt. Das war eine unerträgliche Fehlentscheidung, die jetzt schnellstmöglich korrigiert werden muss“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, mit Bezug auf das heute ergangene Urteil des EuGH in der Rechtssache C-238/19. Jelpke weiter: weiter …

Rede: Freizügigkeitsgesetz: Schutzbedürftige Gruppen nicht von existenzsichernden Leistungen ausschließen!

Die Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes sind wahrlich keine migrationspolitische Großtat. Die Ausweitung des Anspruchs auf Familiennachzug zu Unionsbürgern auf Personen außerhalb der Kernfamilie ist längst überfällig gewesen. Gleichzeitig will die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf klammheimlich weitere Leistungsausschlüsse für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durchsetzen. Wir halten das für absolut menschenfeindlich. weiter …

Endlich: Familiennachzug aus Drittstaaten wieder möglich

„Dass nach über drei Monaten der Familiennachzug aus Drittstaaten jetzt wieder ermöglicht wird, ist für Tausende Menschen eine gute Nachricht“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, die Ankündigung des Bundesinnenministeriums in der heutigen Sitzung des Innenausschusses, wonach Familienangehörige aus Drittstaaten jetzt wieder nach Deutschland einreisen können, und zwar unabhängig von der auf EU-Ebene beschlossenen Positivliste. Aufgrund der Corona-Maßnahmen war dieser Familiennachzug seit Mitte März pauschal ausgesetzt. Jelpke weiter: weiter …

Familiennachzug muss auch während der Corona-Pandemie ermöglicht werden!

Aufgrund der Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen hat, ist der Familiennachzug weitestgehend zum Erliegen gekommen. In den meisten Auslandsvertretungen werden keine Termine in Familienzusammenführungsverfahren vergeben, bereits angenommene Anträge werden nicht bearbeitet. Für Menschen, die zum Teil schon seit Jahren darauf warten, zu ihren engsten Angehörigen nachziehen zu können, verlängert sich die Familientrennung nochmals auf unabsehbare Zeit. weiter …

Außenministerium hintertreibt Familiennachzug

„Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird vom SPD-geführten Auswärtigen Amt hintertrieben. Von Monat zu Monat werden weniger als die zugesagten 1000 Visa erteilt, mehr Personal soll aber nicht eingesetzt werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zu einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage. Jelpke weiter: weiter …

Behinderung des Familiennachzugs ist schäbig und verfassungswidrig

„Nur rund 12.200 Visa zum Familiennachzug wurden seit August 2018 an Angehörige von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz erteilt – fast ein Viertel weniger, als möglich gewesen wären. Und das, obwohl beim Auswärtigen Amt etwa 24.000 Terminanfragen für Anträge auf Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vorliegen. Schon die Kontingentierung des Menschenrechts auf Familienleben auf 1.000 Visa pro Monat war schäbig und verfassungswidrig. Dass es den Behörden nicht einmal gelingt, dieses klägliche Kontingent voll auszuschöpfen, schlägt dem Fass den Boden aus“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Jelpke weiter: weiter …

Schluss mit der schäbigen Familiennachzugsverhinderungspolitik!

„Nur gut ein Drittel der Anträge auf ein Visum zum Familiennachzug zu eritreischen Flüchtlingen wurden 2018 positiv beschieden, das entspricht 634 erteilten Visa. Indem die deutschen Behörden Dokumente verlangen, die die in Deutschland lebenden Flüchtlinge und ihre Angehörigen beim besten Willen nicht beschaffen können, schaffen sie einen Vorwand, um reihenweise Anträge ablehnen zu können. Die Bundesregierung betreibt eine schäbige Familiennachzugsverhinderungspolitik, die dazu führt, dass Familien auf Jahre oder sogar für immer getrennt leben müssen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea. Jelpke weiter: weiter …

Familiennachzug muss für alle Flüchtlinge möglich sein!

„Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist deutlich geringer als uns die Bundesregierung immer weiß machen wollte – von den absurden Horrorszenarien der AfD oder der BILD-Zeitung mal ganz zu schweigen. Umso schlimmer, dass auf der Grundlage dieser falschen Prognosen erhebliche Gesetzesverschärfungen vorgenommen und tief in das Menschenrecht auf Familiennachzug eingegriffen wurde. Das Recht auf Familienleben muss endlich wieder uneingeschränkt für alle schutzbedürftigen Flüchtlinge gelten – und das sind subsidiär Schutzberechtigte, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, genauso wie Flüchtlinge nach der Genfer Konvention“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug. Aus der Antwort geht hervor, dass im ersten Quartal 2019 weltweit nur 3.735 Visa für den Nachzug zu in Deutschland anerkannten Flüchtlingen erteilt wurden. Das sind etwa 80 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum von vor zwei Jahren. Die Abgeordnete weiter: weiter …

Abschiebepolitik nach Afghanistan ist menschenverachtend und zynisch

„Monat um Monat schieben Bund und Länder abgelehnte Asylsuchende nach Afghanistan in den Krieg ab und setzen damit das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen aufs Spiel. 284 Menschen wurden im vergangenen Jahr gegen ihren Willen nach Afghanistan gebracht. Diese menschenverachtende Abschiebemaschinerie muss schnellstens gestoppt werden“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Sammelabschiebungen nach Afghanistan im asylpolitischen Kontext. Jelpke weiter: weiter …

Bundesregierung trägt Mitverantwortung für Schicksal der Syrien-Rückkehrer

„437 Flüchtlinge sind 2018 mit einer finanziellen Förderung in das in weiten Teilen vom Krieg zerstörte und weiterhin unsichere Syrien zurückgekehrt. Die Bundesregierung betont zwar, dass syrische Staatsangehörige in keiner Weise zur Ausreise ermutigt würden. Mit ihrer grundrechtswidrigen und kaltherzigen Familiennachzugsverweigerungspolitik lässt sie vielen Flüchtlingen aber faktisch keine andere Wahl. Diese Politik ist unverantwortlich“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zu finanziell geförderten Ausreisen nach Syrien. Die Abgeordnete weiter: weiter …