Mehr als drei Viertel der beklagten Afghanistan-Bescheide des BAMF rechtswidrig

„Während Seehofer und CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet in rechtspopulistischer Manier weitere Abschiebungen nach Afghanistan fordern, sind afghanische Geflüchtete vor deutschen Gerichten zunehmend erfolgreich darin, ihr Recht auf Schutz einzuklagen: Mehr als drei Viertel der beklagten Afghanistan-Bescheide des BAMF erwiesen sich im bisherigen Jahr bei inhaltlicher Prüfung durch die Gerichte als rechtswidrig. Das ist eine bereinigte Aufhebungsquote von 76 Prozent (im Gesamtjahr 2020 waren es noch 60 Prozent)! In 3203 Fällen hatte die Asylbehörde Asylsuchenden aus Afghanistan den dringend benötigten Schutz vorenthalten oder einen unzureichenden Schutzstatus erteilt. Solche Fehlerquoten sind unerhört, denn immerhin geht es bei den Entscheidungen um Leben und Tod“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zu Abschiebungen nach Afghanistan. Jelpke weiter: weiter …

Asylklagen: De Maizière täuscht über eigene Verantwortung hinweg

„Der Bundesinnenminister drückt sich um seine Verantwortung für den sich auftürmenden Berg anhängiger Asylklagen. Dabei hat er entschieden, syrischen Flüchtlingen im Regelfall nur noch den subsidiären Schutz zu erteilen und die Anerkennungsquote afghanischer Flüchtlinge durch den pauschalen Hinweis auf angebliche… weiter …