Pressemitteilung: Datenspeicherung ins Blaue hinein

„Beim Bundeskriminalamt (BKA) werden seit Juli 2001 anlassbezogen IP-Adressen im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren protokolliert“, heißt es in der Antwort. Diese Praxis hält auch gegenwärtig an. Damit verstößt das BKA gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Fragen nach der Verhältnismäßigkeit der Speicherung – von der vor allem Journalisten und Politiker als „Dauerbesucher“ regierungsoffizieller Homepages gehören – weicht das Bundesinnenministerium aus.
Zweifelhaft ist auch die These des Bundeskriminalamtes, eine Erfassung der IP-Adressen sei sinnvoll, um Ermittlungsansätze zu erhalten. So heißt es in der Antwort lediglich, die Auswertung der gespeicherten IP-Adressen „kann wertvolle Ermittlungsansätze liefern“. Die Bundesregierung kann aber offensichtlich keinen Fall angeben, in dem diese Methoden jemals zu weiteren Ergebnissen geführt haben.

Somit drängt sich der Verdacht auf, dass hier Daten ins Blaue hinein gespeichert werden – einfach weil es technisch machbar ist. Ob dabei mehr herauskommt als das Wissen darüber, welche Journalisten, Politiker oder Privatpersonen sich regelmäßig über die Arbeit des BKA informieren wollen, ist ungeklärt. Die Bundesregierung macht auch keinerlei Angaben dazu, in welchen anderen Ermittlungsverfahren diese so genannte Ermittlungsmethode angewendet wurde.

Nach den Ermittlungen gegen die „militante gruppe“ ist so nur eins klar: Wissenschaftler sollten sich besser nicht mit einer IP-Adresse auf der BKA-homepage einloggen, die eindeutig zu identifizieren ist – denn zum „Terroristenverdacht“ ist es dann nicht mehr weit, wie der Fall Andrej H. gezeigt hat.

Die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier:

1606754_BKA_IP-Adressenspeicherung.pdf

Antwort_KA_16_6754_IP-Adressen.pdf