Pressemitteilung: Geplante Verschärfungen des Ausweisungsrechts entbehren jeder Grundlage

„Die Bundesregierung will die Befugnisse der Ausländerbehörden zur Ingewahrsamnahme von Menschen, die aufgrund einer Ausweisungsverfügung abgeschoben werden sollen, ausdehnen. Die Betroffenen sollen in Abschiebungshaft genommen werden, ohne dass es jemals eine richterliche Überprüfung gibt. Mit dieser Einschränkung des grundgesetzlichen Richtervorbehalts bei freiheitsentziehenden Maßnahmen sollen angebliche Vollzugsdefizite beseitigt werden. Die Zahlen können solche Defizite nicht belegen. Demnach reisen die meisten Betroffenen nach einer Ausweisungsverfügung freiwillig aus, weniger als ein Viertel wurde abgeschoben (615 von 2475 Personen, die 2013 ausgewiesen wurden). Ihr Anteil ist gegenüber 2012 sogar gesunken (damals wurden 1063 von 3468 Ausgewiesenen abgeschoben). Andersherum: nur in wenigen hundert Fällen setzen die Behörden eine Ausweisungsverfügung überhaupt mittels einer Abschiebung durch. Die Neuregelung suggeriert aber, nur mit überfallartigen Ingewahrsamnahmen und Abschiebungen im Schnellverfahren seien die Behörden überhaupt noch handlungsfähig.

Auch für zahlreiche weitere Verschärfungen im Ausweisungsrecht geben die Angaben des Bundesinnenministeriums nichts her. Zu allen Fragen, die die konkrete Umsetzung einzelner Ausweisungsbefugnisse betreffen, kann es keine Angaben machen. Dabei beruft es sich in der Begründung des Referentenentwurfs zum Abschiebungs- und Ausweisungsrecht auf angebliche Vollzugshemmnisse durch die bisherige Rechtslage. Belegen kann es das nicht.

Einfach frech ist die Weigerung, sich mit der Kritik von Fachverbänden am vorliegenden Referentenentwurf auseinanderzusetzen. Die Verbände hatten sich auf Einladung des Ministeriums geäußert – alle elf Fragen zu den von ihnen geäußerten Kritikpunkten lässt es aber einfach unbeantwortet. Das Bundesministerium des Innern sollte diesen Referentenentwurf schleunigst zurücknehmen.“

1802279_Ausweisungen_2013.pdf