Pressemitteilung: 22. August bleibt ein trauriger Tag für Schutzsuchende

„Das Flughafenverfahren ist Teil des so genannten Asylkompromisses von 1992. Etabliert wurde ein Schnellverfahren für Schutzsuchende, das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren ist.

In Einzelfällen bleiben Menschen über Monate ohne jede Perspektive im Transitbereich hängen – sie dürfen nicht einreisen, und zurück in ihre Herkunftsstaaten können sie genau so wenig.

Regierungspolitiker vergießen heute öffentlichkeitswirksam Krokodilstränen in Erinnerung an das Rostocker Pogrom von 1992. Aber statt endlich ein menschenwürdigen Asylverfahren zu schaffen, halten sie an den rassistischen Auswüchsen des sogenannten Asylkompromisses fest.

Mit der Vorstellung des neuen Flughafengewahrsams in Berlin sorgt das Bundesinnenministerium dafür, dass der 22. August weiterhin ein trauriger Tag für Schutzsuchende in Deutschland bleiben wird.“