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Antwort Kleine Anfrage (17/4988): Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 89a, 89b und 91 Strafgesetzbuch
Mo., 07.03.2011:
Die 2009 von der damaligen großen Koalition beschlossenen Terrorgesetze werden zu Ermittlungen gegen die Islamistenszene bereits eifrig eingesetzt. Die Gesetze stellen bereits bloße Vorbereitungshandlungen für potentiell zu begehende schwere staatsgefährdende Straftaten unter Strafe.Der Generalbundesanwalt hat nach Angaben der Bundesregierung bislang zehn Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 22 Beschuldigte nach Paragraph 89a StGB »Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat« eingeleitet. Acht dieser Verfahren richteten sich gegen deutsche Staatsangehörige, und in neun Fällen wird zugleich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Betroffen ist ausschließlich der »Phänomenbereich Islamismus«. Zu einer Anklage durch den Bundesanwalt kam es bislang erst in einem Fall, über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden. Gegen 13 Beschuldigte wurde wegen des Aufenthalts in sogenannten Terrorcamps im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet ermittelt.
Auf unsere Kleine Anfrage erhielten wir folgende Antwort der Bundesregierung:
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