Pressemitteilung: Fortgesetzter Verfassungsbruch bei der Versorgung von Flüchtlingen

„Das Bundesverfassungsgericht hat vor eineinhalb Jahren in seinem Hartz IV-Urteil das Recht auf eine Existenzsicherung oberhalb des physischen Existenzminimums festgestellt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber außerdem aufgetragen, ein transparentes Verfahren zu schaffen, mit dem die Höhe der Leistungen für Bedürftige festgelegt wird. Die Bundesregierung hat selbst bereits im November letzten Jahres eingeräumt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz diesen Anforderungen nicht genügt.

Bereits nach geltender Rechtslage müssen die Sätze jedes Jahr neu festgelegt werden. Dies ist seit Einführung des Gesetzes 1993 nicht geschehen, trotz Preissteigerungen um über 30 Prozent.

Doch die Bundesregierung bleibt weitgehend tatenlos. Statt den verfassungs- und gesetzeswidrigen Zustand schnellst möglich zu beenden, prüft sie in einem fort. Das bedeutet für etwa 80.000 Menschen, mit Leistungen um 40 Prozent unterhalb des Hartz IV-Satzes auskommen zu müssen. Der schnellste Weg heraus aus diesem menschenunwürdigen Umgang mit Flüchtlingen ist die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes!“

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