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 Antwort Kleine Anfrage (17/847): Stand der Entwicklung von Leitlinien für Einsätze der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX

Do., 04.03.2010:
Die Europäische Grenzschutzagentur "FRONTEX" arbeitet bisher ohne konkrete rechtliche Regulierung ihrer Tätigkeit. Bislang koordiniert sich ausschließlich die Mitgliedsstaaten bei ihrer Grenzkontrolle, will nun aber auch selbst tätig sein können und die gemeinsamen Aktionen leiten. Daher war die Verabschiedung von Leitlinien notwendig. Der von Flüchtlingsorganisationen geforderte ausdrückliche Verweis auf die internationalen Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung ist zwar enthalten, es fehlt aber jede konkrete Weisung zur Umsetzung dieses Gebots auf Hoher See.

Auf unsere Kleine Anfrage erhielten wir folgende Antwort der Bundesregierung:


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