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Antwort Kleine Anfrage (17/203): Fortsetzung der Asyl-Rücküberstellungen nach Griechenland trotz Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Mo., 21.12.2009:
Zum wiederholten Male stellt die Fraktion DIE LINKE Nachfragen zur Praxis der Bundesregierung, trotz mehrfacher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über einen einstweiligen Abschiebeschutz für über Griechenland eingereiste Asylbewerber an Überstellungen dieser Asylbewerber nach Griechenland festzuhalten. Die Bundesregierung muss in ihrer Antwort sogar über 80 Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten aufzählen, die im Anschluss an die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls Rücküberstellungen nach Griechenland untersagt haben.
Auf unsere Kleine Anfrage erhielten wir folgende Antwort der Bundesregierung:
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