Artikel: Staatsknete für braunen Versandhandel

Die ARGE Dortmund hat einem bekannten Neonaziaktivisten Einstiegsgeld zur Existenzgründung eines Internethandels für rechtes Propagandamaterial gezahlt. Der seit 2006 bestehende »Resistore Vertrieb« von Dennis G. hat sich laut seiner Internetseite »zur Aufgabe gemacht, nationale politische Aktivisten mit Propagandamaterial und anderen nützlichen Dingen zu versorgen«. Neben T-Shirts mit Aufdrucken wie »Nationaler Sozialismus« und »Revolution since 1933« sowie rechtsextremer Literatur bietet der Versandhandel auch Waffen wie Schleudern, Zwillen und dazugehörige Munition an. Mit solchen potentiell tödlichen Stahlgeschossen war das Wahlkreisbüro der Partei Die Linke in Dortmund im vergangenen Jahr zweimal beschossen worden.

Dennis G. gilt als einer der Führer der »autonomen Nationalisten östliches Ruhrgebiet« und hat eine Reihe von rechtsextremen Demonstrationen etwa zum »Tag der nationalen Arbeit« am 1. Mai 2007 und zum »nationalen Antikriegstag« im September 2008 angemeldet oder mitorganisiert. Laut der Website von »Resistore« werden solche Aktivitäten mit dem Erlös des Versandhandels unterstützt. Ein Schwerpunkt der politischen Aktivitäten von Dennis G., der auch Aufkleber und Plakate mit Losungen wie »Antifagruppen zerschlagen« vertreibt, liegt bei der sogenannten Anti-Antifa-Arbeit, also dem Ausspähen und Einschüchtern politischer Gegner. Passend dazu gilt G. als Rädelsführer bei den schweren Ausschreitungen am 1. Mai in Dortmund, bei denen er zusammen mit mindestens 450 Neonazis die Maikundgebung des DGB überfallen hat.

Nach einer Pressemeldung über die rechtsextreme Ausrichtung des Versandhandels zeigte sich der Dortmunder ARGE-Sprecher Christian Scherney bestürzt. Zum Zeitpunkt der Förderung im Jahr 2006 seien aufgrund der vorgelegten Unterlagen oder des detaillierten Busineßplans von Dennis G. keine Hinweise gefunden worden, die auf eine strafrechtlich relevante oder rechtsextreme Handlung gedeutet hätten. »Unverzüglich werden die gezahlten Fördergelder zurückgefordert, in der Hoffnung auf Erfolg vor Gericht; ansonsten hätte man auch die damalige Förderung rechtlich nicht versagen können«, so die ARGE am Donnerstag in einer Presseinformation.