Pressemitteilung: Verbot von kurdischem Sender Roj TV aufheben

„Die Bundesregierung kann den im Verbotsbescheid erhobenen Vorwurf, durch das seit März 2004 sendenden Roj TV würde „das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet“ gefährdet, mit keinem einzigen Beispiel belegen. Stattdessen erklärt sie lapidar, Vereinsverbote seien Instrumente einer präventiven Sicherheitspolitik, auf den Eintritt eines konkreten Schadensereignisses komme es nicht an.

Kooperation oder Konsultation mit türkischen Behörden habe bei der Vorbereitung des Verbots nicht gegeben, behauptet die Bundesregierung. Doch noch vor wenigen Tagen hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble laut Medienberichten beispielsweise in der Hürriyet vom 8. Oktober gegenüber türkischen Journalisten in Berlin erklärt, dass mit der türkischen Regierung eine „enge Zusammenarbeit im Kampf gegen die PKK“ bestehe. Ausdrücklich nannte Schäuble das Verbot von Roj TV als „Beispiel dieser Zusammenarbeit“.

Roj TV ist für viele der in Deutschland lebenden bis zu 800.000 kurdischstämmigen Bürgerinnen und Bürger eine wichtige alternative und muttersprachliche Nachrichtenquelle gegenüber den meist chauvinistisch aufgeladenen und antikurdisch ausgerichteten türkischen Medien. Meinungs- und Pressefreiheit müssen auch für Kurdinnen und Kurden gelten. Das Roj TV-Verbot muss sofort aufgehoben werden.“

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