EU schweigt zu Völkerrechtsbruch durch libyschen Küstenwache

„Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt: Die Ausweitung der `Seenotrettungszone´ durch die sogenannte libysche Einheitsregierung ist ein Bruch des Seevölkerrechts. Die libysche Küstenwache ist eine kriminelle Bürgerkriegsmiliz, die auf Recht und Gesetz pfeift und in schlimmste Verbrechen verwickelt ist. Offensichtlich kann sie auch beim Seevölkerrechtsbruch auf das wohlwollende Schweigen der EU-Regierungen zählen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke nach der Veröffentlichung einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu „Rechtsfragen bei Seenotrettungseinsätzen innerhalb einer libyschen SAR-Zone im Mittelmeer“. Die Abgeordnete weiter:

„Schon die weit über libysche Hoheitsgewässer hinausgehende Einrichtung einer 74 Seemeilen umfassenden Search-and-Rescue-Zone (SAR-Zone) ist nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes nicht vom Seevölkerrecht gedeckt. Die Behinderung von Seenotrettern innerhalb der SAR-Zone wäre ein klarer Völkerrechtsverstoß. Die Zusammenarbeit von Bundesregierung und EU mit den Gangstern der sogenannten libyschen Küstenwache muss sofort eingestellt werden. Jeder weitere Tag der Zusammenarbeit mit diesen Verbrechern ist ein neuer Tag, an dem sich die EU und insbesondere die Bundesregierung in ihrem Abschottungswahn der Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen schuldig macht.“

Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist hier einzusehen:

WD 2 – 75-17 Rechtsfragen Seenotrettung libysche SAR-Zone