Zwielichte Rechentricks der Bundesregierung sollen lange Asylverfahrensdauer schönen

„3 Monate sollten die Asylverfahren eigentlich dauern – tatsächlich sind es derzeit etwa 14 Monate. Das ist eine desaströse Bilanz, die sich auch nicht mit zwielichtigen Rechentricks schön rechnen lässt. Für die Betroffenen sind die überlangen Asylverfahren eine ganz konkrete Belastung, und kein statistischer Effekt!“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2017 (Drs. 18/11985). Jelpke weiter:

„Die Bearbeitungszeit bei neuen Verfahren soll nach Angaben der Bundesregierung bei 1,9 Monaten liegen. Doch wenn man nur Verfahren betrachtet, bei denen der Antrag in den letzten sechs Monaten gestellt und entschieden wurde, kommt man zwangsläufig zu guten Ergebnissen und blendet alle aufwändigeren Verfahren – und damit die komplexe Wirklichkeit – einfach aus. Wie lächerlich das ist, zeigen die Zahlen der Bundesregierung: Denn so gerechnet waren die Bearbeitungszeiten für Neuanträge in der extremen Belastungszeit im BAMF in den Jahren 2015 und 2016 sogar noch besser als heute, da lagen die Werte bei 1,6 und 1,7 Monaten. Es ist peinlich, dass das BAMF und die Regierung zu solchen Taschenspielerstricks greifen.

Die unerträglich langen Asylverfahren sind die Folge einer langen Reihe falscher politischer Entscheidungen: Das Personal im BAMF wurde viel zu spät aufgestockt, und eine Altfallregelung zur wirksamen Entlastung des BAMF wurde abgelehnt. Statt an schnellen schriftlichen Anerkennungsverfahren in Fällen, in denen die Identität geklärt ist und am Ende ohnehin zu 100 Prozent ein Schutz gewährt wird, wie bei syrischen Flüchtlingen, festzuhalten, wurde dem BAMF die Aufgabe übertragen, die Schutzberechtigten in aufwändigen Einzelfallprüfungen in zwei Klassen einzuteilen – solchen mit und ohne Anspruch auf Familiennachzug. Dem BAMF wurden zudem neue Aufgaben übertragen, wie etwa die Prüfung und Androhung von Wiedereinreisesperren für den Fall einer Ablehnung unter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände. Schließlich führte die zeitweise Priorisierung einfacherer Verfahren dazu, dass die ohnehin aufwändigeren Verfahren noch länger hinausgezögert wurden. Zudem hat die fatale Trennung von Anhörer und Entscheider nicht etwa zu schnelleren Entscheidungen geführt – dafür aber zu einem erheblichen Qualitätsverlust in sehr vielen Fällen. Diese Fehlentwicklungen müssen sofort gestoppt werden!“

Die Anfrage und Antwort sind hier einzusehen:

1812623 Asylstatistik Q1 2017