Bundesregierung darf ihre Augen vor Missständen in türkischen Konsulaten nicht verschließen

„Die Bundesregierung darf sich nicht einfach unter Verweis auf die Länderzuständigkeit bei Einbürgerungsverfahren aus der Verantwortung stehlen. Denn nicht die Länder sondern nur der Bund kann bezüglich eingezogener Pässe von einbürgerungswilligen Türken durch die Konsulate bei der türkischen Regierung vorstellig werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einziehung von Pässen in türkischen Konsulaten“. Die Abgeordnete weiter:

„Wohl um ihre Beziehungen mit Ankara nicht noch weiter zu strapazieren, verschließt die Bundesregierung ihre Augen vor den berichteten Missständen in türkischen Konsulaten. Doch die Bundesregierung hat auch eine Schutzverantwortung gegenüber den bei uns lebenden türkeistämmigen Erdogan-Kritikern, insbesondere wenn sich diese um eine Einbürgerung in Deutschland bemühen.“

Anfrage und Antwort sind hier einzusehen:

KA 18_11903 türkische Konsulate