Verbot von YPG-Fahnen ist hanebüchene Gesinnungsjustiz

„Wenn die Bundesregierung das Verbot der Fahnen der syrisch-kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ nach dem heutigen Luftangriff der Türkei auf das YPG-Hauptquartier in Syrien aufrechterhält, stellt sie sich direkt an die Seite der Aggressoren“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausweitung des Betätigungsverbots der Arbeiterpartei Kurdistans PKK auf weitere Organisationssymbole“. Die Abgeordnete weiter:

„Die Begründung der Bundesregierung zum Verbot der Symbole der syrisch-kurdischen YPG/YPJ erweist sich als reine Gesinnungsjustiz. Ob diese Symbole verboten sind, hängt laut Bundesregierung von ihrer Wirkung und der Intention des Trägers ab. Nach dieser Logik ist die YPG-Fahne zwar dann verboten, wenn sie von Kurden getragen wird, weil damit nach Ansicht der Sicherheitsbehörden in Wahrheit die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans propagandistisch unterstützt würde. Doch erlaubt wäre die Fahne, wenn sie auf einer Veranstaltung der Linkspartei gezeigt wird, solange dort keine Kurden anwesend sind. Mit Rechtssicherheit hat das nichts zu tun – damit wird lediglich behördliche Willkür legitimiert.

Wir sollten dankbar sein, dass sich mutige Kämpferinnen und Kämpfer dem Islamischen Staat entgegenstellen. Deren Fahnen zu verbieten, ist dagegen nichts anderes als eine Anbiederung an den heimlichen Paten des IS Erdogan.“

Anfrage und Antwort sind hier einzusehen:

KA 18_11839 Ausweitung PKK-Verbot