Rede: Sicherheitsabkommen richtet sich gegen Menschen in Not

Rede zu TOP 33 der 231. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 27. April 2017

Zweite und dritte Beratung des von der 02.55-03.25 Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Juli 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich Drucksache 18/11508 b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich Drucksache 18/11509

 

 

 

Wir beraten hier über Entwürfe für zwei Gesetze zu Sicherheitsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den nordafrikanischen Staaten Tunesien und Ägypten.

Dabei geht es nicht nur um Kooperation bei der bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität sondern auch um die Bekämpfung unerwünschter Migration. Zum Hintergrund beider Abkommen gehört das Bestreben der Bundesregierung, die Migration von Flüchtlingen immer stärker zu kontrollieren, und diese Kontrolle auch geographisch vor zu verlagern. Denn geht es nach der Bundesregierung, dann sollen Flüchtlinge bereits in ihren Herkunft- und Transitstaaten gestoppt werden. Ob dort autoritäre Regimes herrschen und Flüchtlinge in ihren Menschenrechten auf Verlassen eines Landes verletzt werden – das ist der Bundesregierung offensichtlich völlig egal.

 

Über die derzeitigen Regelungen hinausgehende Sicherheitsabkommen mit Ägypten und Tunesien verbieten sich zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der LINKEN, da beide Staaten nicht die erforderlichen menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards aufweisen. Dies gilt insbesondere für Ägypten. Nach dem Putsch gegen die Zivildiktatur islamistischen Präsidenten Mursi herrscht dort jetzt eine noch rigidere Militärdiktatur unter General al-Sisi. Laut dem Jahresbericht 2016 von amnesty international ist die Menschenrechtslage verheerend. Es gibt Massenverhaftungen bei Protesten gegen die Regierung, auch Journalisten und Menschenrechtsverteidiger werden von Sicherheitskräften verschleppt, Gefangene des Geheimdienstes verschwinden an unbekannten Orten. Immer wieder kommt es zu Todesopfern durch unverhältnismäßige Polizeigewalt. Die Todesstrafe wird regelmäßig verhängt und auch vollstreckt. Polizei und Küstenwache hindern zudem Tausende Flüchtlinge am Verlassen des Landes und damit an der Wahrnehmung ihres Menschenrechts, in einem anderen Land Asyl zu suchen. Gleichzeitig sind Schutzsuchende in Ägypten nicht sicher vor Abschiebungen in ihre Verfolgerstaaten.

 

Mit dem bereits am 11. Juli 2016 von der deutschen und ägyptischen Regierung unterzeichneten Sicherheitsabkommen, das jetzt durch das vorliegende Gesetz umgesetzt werden soll, wurde der berüchtigte ägyptische Sicherheitsdienst NSS zum Partner des Bundeskriminalamtes. Der über geheimdienstliche Befugnisse verfügende NSS ist bekannt für seine Folterungen auf Polizeiwachen und in Gefängnissen. Dutzende ranghohe NSS-Beamte wurden bereits nach Deutschland eingeladen, um sie dort in der Bekämpfung des „Terrorismus und Extremismus“ zu schulen. Gelehrt werden etwa Überwachungstechniken für das Internet – die Leidtragenden werden gewaltfreie Oppositionelle und regimekritische Journalisten in Ägypten sein, die ebenfalls im Fokus des NSS stehen. Einer der Kooperationspartner deutscher Polizeibehörden wird die ägyptische Stadionpolizei sein, die für das Massaker in einem Fußballstadion in Port Said von im Jahr 2012 verantwortlich ist, bei dem über 70 Menschen getötet wurden. Zukünftig soll die Bundespolizei dieser Mördertruppe Fortbildungen geben. Das ist doch ungeheuerlich!

 

Die Bundesregierung wäre gut darin beraten, das Militärregime zu ächten anstatt mit den Generälen zu kollaborieren. In einer gerade laufenden Petition von Ägyptern gegen dieses Sicherheitsabkommen heißt es – ich zitiere: „Unterstützung benötigen wir bei der Aufarbeitung von Verbrechen der ägyptischen Regierungen der vergangenen Jahrzehnte und nicht beim Verüben von neuen Verbrechen durch Polizei, Geheimdienste und Militär von al-Sisi.“ Dem kann sich DIE LINKE. nur anschließen.

 

Ganz so dramatisch wie in Ägypten ist die Lage zwar in Tunesien nicht. Doch auch dort herrscht seit November 2015 der Ausnahmezustand im Kampf gegen islamistische Terrorgruppen. Ein Ende Februar von amnesty international vorgelegter Bericht über „Menschenrechtsverletzungen unter dem Ausnahmezustand“ beklagt willkürliche Verhaftungen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Verdächtigen, Repression gegen Angehörige von Terrorismusverdächtigen. Konkret benennt der amnesty-Bericht 23 Fälle von Folter, Misshandlungen und Vergewaltigung durch Sicherheitskräfte.

Für den Bereich der Strafverfolgung reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen mit Tunesien völlig aus. Doch darüber hinaus soll das Abkommen eine Grundlage für den Austausch von Informationen im Bereich der Verhütung von Straftaten bei vielen verschiedenen Kriminalitätsbereichen schaffen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zwar vorgesehen. Doch ob diese wirklich konsequent eingehalten werden, ist zu bezweifeln, da keine wirksamen Mechanismen gegen den Missbrauch von Informationen durch die tunesischen Sicherheitskräfte vorgesehen sind.

 

Die Intention der Bundesregierung, Fluchtbewegungen aus Tunesien durch den Erhalt und Ausbau innenpolitischer Stabilität in dem nordafrikanischen Land zu begegnen, ist nachvollziehbar. Wenn eine solche Stabilität aber vor allem auf einem repressiven Apparat lastet, werden damit nicht Fluchtursachen bekämpft, sondern erst geschaffen.

Dass die Bundesregierung zugleich darauf drängt, sogenannte islamistische Gefährder, die sich häufig erst in Europa radikalisiert haben, schneller und unbürokratischer nach Tunesien abzuschieben, führt die Sicherheitszusammenarbeit geradezu ad absurdum. Denn schon jetzt gibt es in Tunesien Demonstrationen, die von der Regierung fordern, dschihadistischen Kämpfern die Rückkehr zu verweigern. Die junge tunesische Demokratie verdient jede Unterstützung. Doch durch das Sicherheitsabkommen würden gerade die autoritären, willkürlichen und nicht rechtsstaatlichen Strukturen gestärkt. Und das lehnt DIE LINKE ab.

 

Was wir brauchen, ist eine ernsthafte Bekämpfung von Fluchtursachen. Dazu gehört auch eine Stabilisierung der Staaten in Nordafrika durch wirtschaftliche und infrastrukturelle Förderung. Doch wer Militärdiktaturen und autoritäre Regimes als Türsteher der Festung Europas einspannt und dafür zu Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern schweigt, trägt nur zu weiteren Fluchtgründen bei. Das hat uns der Flüchtlingspakt mit der Türkei gezeigt. Und das wird mit Ägypten oder Tunesien nicht anders sein.