Bundesregierung kriminalisiert Widerstandskämpfer gegen den sogenannten IS

„Die Bundesregierung offenbart eine krude Logik um die Symbole legaler Organisationen wie der Widerstandskämpfer gegen den IS, YPG/YPJ, der kurdischen Partei PYD und der kurdischen Studierendenorganisation YXK zu verbieten. Sie behauptet diese Symbole würden von der verbotenen PKK genutzt um auf ihre Ziele hinzuweisen. Offensichtlich ist der Bundesregierung der Gedanke überhaupt nicht gekommen, dass die Träger solcher Fahnen sich mit den Zielen von YPG/YPJ dem Kampf gegen den IS-Terror und dem Aufbau eines demokratischen föderalen Syriens unter gleichberechtigtem Einschluss aller Volksgruppen und Glaubensgemeinschaften identifizieren könnten“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage zu Fahnenverboten durch das Bundesinnenministerium. Jelpke weiter:

„Statt legale Organisationen zu kriminalisieren muss endlich das anachronistische PKK-Verbot aufgehoben werden. Ich bin stolz darauf, dass auch die Fahne meiner Partei DIE LINKE. immer wieder auf Demonstrationen für Rojava und gegen das Verbot der PKK gezeigt wird. Will das BMI deswegen auch unsere Fahne verbieten? Ich halte die Verbote von Symbolen von an sich legalen Organisationen für rechtlich nicht zulässig und bin zuversichtlich, dass wir diese Verbote sowohl auf dem Rechtsweg als auch mit Aktionen des zivilen Ungehorsams erschüttern können.“

Die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage kann hier abgerufen werden: SF54 YPG Symbole

Hier nochmal der Rundbrief des BMI: BMI-Erlass-PKK-VerbotMärz2017 (002)

Liste der verbotenen Symbole: Anlage – Übersicht Fahnen Symbole-2 (002)